Bis zum 31.12.2021 gilt noch die aufgrund der Coronapandemie erhöhte Kostenübernahme von mtl. 60 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie bspw. Einmalhandschuhe oder Händedesinfektionsmittel. Ab dem 1. Januar 2022 gilt dann wieder die alte Regelung von monatlich 40 Euro.
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, wie Sie die Leistung bei Ihrer Pflegekasse beantragen, wer Anspruch auf die Kostenübernahme hat und welche Pflegehilfsmittel Sie beantragen können.
Stellt meine Kasse ein Antragsformular zur Verfügung oder kann der Antrag auch formlos erfolgen?
Grundsätzlich können Sie Ihren Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel auch formlos bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist Ihrer Krankenkasse angegliedert. Zur Antragstellung reicht es aus, wenn Sie zunächst Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift und Ihre Versichertennummer nennen, das kann auch telefonisch sein. Liegen die nötigen Voraussetzungen gemäß Sozialgesetzbuch vor, übernimmt die Pflegkasse die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von 60 bzw. 40 Euro.
Wer hat Anspruch auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse?
Alle Pflegebedürftigen, die einen anerkannten Pflegegrad haben, zu Hause, in einer WG oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen leben, oder auch von Angehörigen, Freunden oder Pflegepersonal gepflegt werden.
Muss der Antrag auf Kostenübernahme für jeden Monat neu gestellt werden?
Gleich vorweg, den Antrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel müssen Sie nur 1 x stellen, danach können Sie die Hilfsmittel jeden Monat bei uns in der Filiale einfach abholen, wir kümmern uns um die Abrechnung mit Ihrer Kasse. Übersteigt Ihr Bedarf die 60 bzw. 40 Euro im Monat, so tragen Sie lediglich die Mehrkosten. WICHTIG: Für Privatversicherte gilt: Sie erhalten eine Rechnung, die Sie Ihrer Krankenkasse einreichen.
Welche Pflegehilfsmittel werden bezuschusst?
Bezuschusst werden Pflegehilfsmittel für den täglichen Verbrauch, die die Pflege erleichtern. Für diese Hilfsmittel brauchen Sie kein Rezept. Dazu gehören:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel
- Mundschutz und Fingerlinge
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
- Flächendesinfektionsmittel
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wird?
Reichen Sie innerhalb der gesetzlichen Frist einen schriftlichen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein und verlangen Sie eine Begründung für die Ablehnung, damit sie ggf. nötige Nachweise nachreichen können.
Wir sind für Sie da!
Um Ihnen die Antragstellung so einfach wie möglich zu machen, stellen wir Ihnen hier den Antrag direkt zum Download zur Verfügung: Antrag – Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Haben Sie weitere Fragen? Wenden Sie sich gerne an uns!